Erbschaft- und Schenkungssteuer

Erbschaft und Schenken

Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe, damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können. Ebenso behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitereien von Beginn an auszuschließen.

Denn eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige Auseinandersetzungen, die viel Geld und Energie kosten.

Wir helfen Ihnen damit, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Datenschutz
Steuerkanzlei Miriam Krüger, Inhaber: Miriam Krüger (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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